Psychosoziale Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung: Unterstützung im Strafverfahren
Ein Strafverfahren ist für Betroffene oft eine enorme psychische Belastung. Die Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bietet Ihnen eine besonders intensive, qualifizierte Unterstützung – vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Mein Ziel ist es, Sie sicher durch das Verfahren zu führen,
Ängste abzubauen und Ihre Handlungsfähigkeit zu stärken.
Was umfasst die Begleitung?
Ich begleite Sie bereits ab dem Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Urteil. Mein Angebot ist eine neutrale Unterstützung, die über die rein rechtliche Beratung hinausgeht:
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Informationsvermittlung: Altersgerechte Erklärung des Verfahrensablaufs und der Rollen im Gerichtssaal.
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Praktische Hilfe: Vorbereitung auf Termine, Begleitung zur Aussage und Kooperation mit Anwälten oder Netzwerkpartnern.
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Stabilisierung: Vermittlung von Bewältigungsstrategien bei Ängsten und Sorgen.
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Nachsorge: Gemeinsame Reflexion des Verfahrensausgangs und Vermittlung weiterführender Hilfen.
Für wen ist dieses Angebot? (Zielgruppen)
Die Prozessbegleitung richtet sich an besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen, insbesondere bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten:
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Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
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Erwachsene Betroffene schwerer Straftaten
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Hinterbliebene von Tötungsdelikten

Ziele der Begleitung
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Entlastung: Reduzierung der individuellen psychischen Belastung.
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Schutz: Vermeidung einer sogenannten "Sekundärviktimisierung" (erneute Traumatisierung durch das Verfahren).
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Stärkung: Förderung der Aussagefähigkeit durch professionelle Vorbereitung und Stabilisierung.
Wichtige Grundsätze meiner Arbeit
Um die Integrität des Strafverfahrens zu wahren, arbeite ich nach strengen fachlichen Standards:
Wichtig zu wissen: Ich bin zur Neutralität gegenüber dem Strafverfahren verpflichtet. Wir führen keine Gespräche über den Tathergang (strafrelevante Sachverhalte), um eine Beeinflussung der Aussage zu vermeiden (suggestionsfreies Arbeiten). Zudem verfüge ich über kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Gesetzlicher Anspruch & Kosten
Seit dem 1. Januar 2017 ist die psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich in § 406g StPO verankert. Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere bei schweren Straftaten) kann die Begleitung durch das Gericht beigeordnet werden und ist für Sie kostenfrei.
Sollten die Voraussetzungen für eine kostenfreie Begleitung nicht vorliegen, können Sie meine Unterstützung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zur Beantragung?