Psychosoziale Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung: Unterstützung im Strafverfahren
Ein Strafverfahren ist für Betroffene oft eine enorme
psychische Belastung. Die Psychosoziale
Prozessbegleitung bietet Ihnen eine besonders
intensive, qualifizierte Unterstützung vor, während und nach
der Hauptverhandlung. Mein Ziel ist es, Sie sicher durch das
Verfahren zu führen, Ängste abzubauen und Ihre
Handlungsfähigkeit zu stärken.
Was umfasst die Begleitung?
Ich begleite Sie bereits ab dem Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Urteil. Mein Angebot:
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Informationsvermittlung: Altersgerechte Erklärung des Verfahrensablaufs und der Rollen im Gerichtssaal.
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Praktische Hilfe: Vorbereitung auf Termine, Begleitung zur Aussage und Kooperation mit Rechtsanwält*innen oder Netzwerkpartner*innen.
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Stabilisierung: Vermittlung von Bewältigungsstrategien bei Ängsten und Sorgen.
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Nachsorge: Gemeinsame Reflexion des Verfahrensausgangs und Vermittlung weiterführender Hilfen.
Für wen ist dieses Angebot?
Die Prozessbegleitung richtet sich an besonders schutzbedürftige Zeug*innen mit Wohn- und/oder Tatort im Raum Mittelfranken (Fürth, Nürnberg, Erlangen), insbesondere bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten:
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Kinder, Jugendliche und Erwachsene
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Hinterbliebene von Tötungsdelikten
- Überlebende von Menschenhandel

Ziele der Begleitung
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Entlastung: Reduzierung der individuellen psychischen Belastung.
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Schutz: Vermeidung einer sogenannten "Sekundärviktimisierung" (erneute Traumatisierung durch das Verfahren).
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Stärkung: Förderung der Aussagefähigkeit durch professionelle Vorbereitung und Stabilisierung.
Wichtige Grundsätze meiner Arbeit
Um die Integrität des Strafverfahrens zu wahren, arbeite ich nach strengen fachlichen Qualitätsstandards. Ich bin Mitglied im Bundeverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Prozessbegleitung Bayern und treffe mich regelmäßig zur Intervision mit den mittelfränkischen Kolleg*innen.
Gesetzlicher Anspruch & Kosten
Seit dem 1. Januar 2017 ist die psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich in § 406g StPO verankert. Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere bei schweren Straftaten) kann die Begleitung durch das Gericht beigeordnet werden und ist für Sie kostenfrei. Seit 2017 habe ich bereits weit über 100 Kinder, Frauen* und Männer* als Geschädigte oder Hinterbliebene in einem Strafverfahren unterstützt.
Sollten die Voraussetzungen für eine kostenfreie Begleitung nicht vorliegen, können Sie meine Unterstützung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zur Beantragung?